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Sedo haftet als Mitstörerin ab Kenntnis für Markenverletzungen
Landgericht Stuttgart, Urteil v. 28.07.2011 - Az.: 17 O 73/11 Drucker-Symbol  Hier drucken

Leitsatz:

1. Der Domain-Parking-Anbieter Sedo haftet grundsätzlich nicht vor Kenntnis für etwaige Rechtsverletzungen.

2. Erlangt Sedo jedoch Kenntnis von Rechtsverstößen, muss es umgehend handeln, andernfalls ist es als Mitstörer verantwortlich.




Sachverhalt:

Die Klägerin war Inhaberin einer eingetragenen Marke.

Bei dem Beklagten handelte es sich um dem Domain-Parking-Anbieter Sedo. Dort hatte ein Dritter mehrere Tippfehler-Domains, die klar das Markenrecht der Klägerin verletzte, ins das Parking-Angebot eingestellt.

Auf seiner Homepage stellt Sedo u.a. folgende Anforderungen auf, um Markenbeschwerden bearbeiten zu können:

1. Die Korrespondenz ist an die E-Mail legal@sedo.de zu richten.
2. Dem Schreiben ist eine Kopie der Markeneintragung beizufügen.

Ein Mitarbeiter der Klägerin schrieb eine E-Mail an die allgemeine Mail-Adresse des Beklagten (kontakt@sedo.de) und wies auf die Rechtsverletzungen hin. Einen Tag später antwortete ein Mitarbeiter des Beklagten, dass für die Prüfung eine Kopie der Markeneintragung an legal@sedo.de zu schicken sei.

Die Klägerin reagierte nicht. Nach weiteren 14 Tagen ließ die Klägerin die Plattform dann anwaltlich abmahnen. Sedo gab eine Unterlassungserklärung ab.

Mit der vorliegenden Klage forderte die Markeninhaberin nur noch die Abmahnkosten ein.


Entscheidung:

Das Gericht bejahte einen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten.

Die Rechteinhaberin sei nicht verpflichtet gewesen, die von Sedo aufgestellten Voraussetzungen zu erfüllen. Ausreichend sei es vielmehr, wenn die Aufforderung zur Löschung "irgendwie" an den Beklagten gelange. Zumal die allgemeine Mail-Adresse kontakt@sedo.de selbst auf der Webseite angegeben werde.

Die Klägerin sei auch nicht verpflichtet gewesen, Sedo eine Kopie der Markeneintragung zu übersenden. Vielmehr hätte Sedo selbst recherchieren müssen, zumal im Internet eine kostenlose und schnelle Überprüfung der Marken bestünde. Es sei Aufgabe von Sedo die Rechtsverletzungen zu prüfen.




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