Werbe-Slogan „Telefonieren für 0 Cent“ ist wettbewerbswidrig

Bundesgerichtshof

Urteil v. 17.07.2008 - Az.: I ZR 139/05

Leitsatz

Wird in einer an die Allgemeinheit gerichteten Werbeanzeige für einen Telefontarif mit der Angabe "Telefonieren für 0 Cent!" geworben, so sind in der Anzeige die für die Bereitstellung des erforderlichen Telefonanschlusses aufzuwendenden Kosten sowie die monatlich anfallenden Grundgebühren für diesen Anschluss anzugeben.

Sachverhalt

Die Deutsche Telekom AG hatte in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung für ihre Telefondienstleistungen eine Werbung geschaltet:

„In 11 Tagen ist es soweit: Am 1.10. kommt der neue XXL-Tarif für alle! Seien auch Sie dabei, wenn Telefonieren günstiger als günstig wird! Denn mit dem neuen XXL-Tarif von T-Com kann jeder das ganze Wochenende und an Feiertagen für 0 Cent* telefonieren. Und zwar deutschlandweit. Mit wem man will und solange man will.“

In der zu dem Sternchen gehörenden Fußnote hieß es wie folgt:

„*Gilt am Wochenende und an allen bundeseinheitlichen Feiertagen für Verbindungen (keine Online-Verbindungen) im City- und Deutschlandtarif der Deutschen Telekom, T-Com, und ist im geringfügig höheren monatlichen Grundpreis enthalten. AktivPlus xxl kostet mtl. 9,22 EUR.“

Ein Mitbewerber sah dies als unzulässige Preisangabe an, da die tatsächlichen anfallenden Kosten (Grund- und Bereitsstellungsentgelte für den erforderlichen Telefonanschluss) nicht genannt wurden.

Entscheidungsgründe

Der Bundesgerichtshof hat die Werbung als Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) eingestuft und somit eine Wettbewerbsverletzung bejaht.

Der mit dem Slogan „Telefonieren für 0 Cent“ umworbene“ XXL-Tarif setzt einen besonderen Telefonanschluss voraus. Durch diese Werbeaussage wird jedoch der Eindruck erweckt, dass jedermann die Leistung kostenfrei in Anspruch nehmen kann. Was jedoch falsch ist.

Die Deutsche Telekom AG hätte somit bei ihrer Werbung mit angeben müssen, welche Preise für den notwendigen Telefonanschluss anfallen. Da sie dies nicht getan hat, führt sie die Verbraucher in die Irre.