Urteile chronologisch

 
Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 12.08.2016 - Az.: 6 U 110/15
Leitsatz:

Die Such­wort­ergän­zung (Autocomplete-Funktion) von Amazon ist keine Markenrechtsverletzung.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 26.07.2016 - Az.: 312 O 574/15
Leitsatz:

Ein Unternehmen ist zur Löschung fehlerhafter Online-Einträge auf Drittseiten auch dann verpflichtet, wenn es diese falschen Inhalte nicht verursacht hat.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 27.06.2016 - Az.: 3 W 49/16
Leitsatz:

Produktsuchmaschine verletzt Markenrechte durch interne Suche

Landgericht Bonn, Urteil v. 01.06.2016 - Az.: 1 O 354/15
Leitsatz:

1. Der Schuldner einer Unterlassungserklärung ist verpflichtet, die einschlägigen Online-Branchendienste und Suchportale zu durchsuchen und auf eine Löschung hinzuwirken.

2. Zwar hat der Schuldner einer Unterlassungserklärung für das selbstständige Handeln Dritter grundsätzlich nicht einzustehen. Er ist jedoch gehalten, auf Dritte, deren Handeln ihm wirtschaftlich zugutekommt, einzuwirken, wenn er mit einem Verstoß ernstlich rechnen muss und zudem rechtliche und tatsächliche Einwirkungsmöglichkeiten auf das Verhalten des Dritten hat. Insoweit kann sich der Schuldner nicht darauf berufen dass der Verstoß ohne sein Zutun erfolgt ist.

Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil v. 19.05.2016 - Az.: 4 U 45/15
Leitsatz:

Urheberrechtsverletzung durch "Cache" von Internetsuchmaschinen gespeicherten Inhalten

Oberlandesgericht München, Urteil v. 12.05.2016 - Az.: 29 U 3500/15
Leitsatz:

Zeigt bei Eingabe eines markenrechtlich geschützten Begriffs (hier: ORTLIEB) die interne Amazon-Suche nicht nur Produkte des Markeninhabers an, sondern auch Waren der Konkurrenz, so handelt es sich hierbei um eine Markenverletzung.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 25.02.2016 - Az.: 3 U 153/15
Leitsatz:

Irreführende Google-AdWords-Werbung mit "Das neue Samsung S6 ab 1,- €"

Landgericht Berlin, Urteil v. 19.02.2016 - Az.: 92 O 5/14 Kart
Leitsatz:

Kartellrechtsstreit von Google vs Presseverlage

Bundesgerichtshof, Urteil v. 16.02.2016 - Az.: VI ZR 367/15
Leitsatz:

1. Die Frage, ob in dem Online-Archiv einer Tageszeitung nicht mehr aktuelle Beiträge (Altmeldungen) zum Abruf bereitgehalten werden dürfen, in denen über den Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit einem - später nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellten - Ermittlungsverfahren berichtet und in denen der Beschuldigte - durch Namen und/oder Bild - identifizierbar bezeichnet wird, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten mit dem Recht der Presse auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden.

2. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer solchen Berichterstattung ist im Rahmen der Abwägung von erheblicher Bedeutung, ob sie ursprünglich zulässig war. Ist dies nicht der Fall, ist das Bereithalten der Beiträge zum Abruf in einem Online-Archiv grundsätzlich unzulässig, soweit der Beschuldigte weiterhin identifizierbar bezeichnet bzw. dargestellt ist.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 11.02.2016 - Az.: 6 U 6/15
Leitsatz:

Zeigt bei Eingabe eines markenrechtlich geschützten Begriffs (hier: FATBOY) die interne Amazon-Suche nicht nur Produkte des Markeninhabers an, sondern auch Waren der Konkurrenz, so handelt es sich hierbei um eine Markenverletzung.