Urteile chronologisch
- Landgericht Koeln, Urteil v. 17.06.2009 - Az.: 28 O 662/08
- Leitsatz:
Eine Personen-Suchmaschine, die ohne die Einwilligung des Abgebildeten Fotos auf ihrer Internetseite durch "Embedded Links" veröffentlicht, handelt rechtswidrig. Durch die Veröffentlichung liegt eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 11.03.2009 - Az.: 7 U 35/07
- Leitsatz:
Der Betreiber der Suchmaschine Google haftet nicht als Störer für den Inhalt rechtsverletzender Internetseiten, die über Suchbegriffe als Treffer von Google angezeigt werden.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 10.03.2009 - Az.: 7 U 64/08
- Leitsatz:
1. Die Veröffentlichung des Namens eines Mörders in einem Zeitungsartikel eines Online-Archivs ist dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn der Täter kurz vor der Haftentlassung steht und somit seine ungestörte Resozialisierung gefährdet ist.
2. Dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit wird dadurch Rechnung getragen, dass die Berichterstattung über den Fall erlaubt bleibt, die volle Namensnennung jedoch zu unterbleiben hat.
- Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 26.02.2009 - Az.: 2-3 O 384/08
- Leitsatz:
1. Eine Domain-Börse haftet ohne Kenntnis nicht für Markenrechtsverletzungen, die von der Werbung auf bei ihr geparkten Domains ausgehen. Eine Prüfungspflicht hinsichtlich jeder einzelnen geparkten Domain und der dort eingeblendeten Werbung ist ihr unzumutbar. Die Prüfung ist nur auf offenkundige und eindeutige Rechtsverstöße beschränkt.
2. Erhält sie Kenntnis von einer konkreten Rechtsverletzung auf einer konkreten Domain, muss sie das Angebot unverzüglich sperren. Sie ist nicht verpflichtet, auch ähnliche Domains auf Rechtsverletzungen hin zu untersuchen. - Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 17.02.2009 - Az.: 13 A 2852/08
- Leitsatz:
1. Die Bereithaltung und Speicherung eines Zeitungsartikels in einem Online-Archiv begründet keine Wiederholungsgefahr für den Betroffenen, da sich die Aussage lediglich auf eine Berichterstattung in der Vergangenheit bezieht. Daher besteht auch nicht die Gefahr des „ewigen Prangers im Internet“.
2. Fehlt es zudem an einer Namensnennung des Betroffenen und ist der betreffende Artikel nicht unter Schlagworten, sondern nur mittels einer speziellen Suche zu finden, liegt keine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor.
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 22.01.2009 - Az.: I ZR 125/07
- Leitsatz:
Die Frage, ob die Verwendung einer fremden Markenbezeichnung als Keyword bei Google AdWords zu dem Zweck, dass die eigene Werbung bei einer Suche nach der fremden Marke in der von den Suchergebnissen abgetrennten Anzeigenspalte erscheint, eine markenmäßige Benutzung darstellt, wird dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Hinweis: Das OLG Braunschweig (Urt. v. 12.07.2007 - Az.: 2 U 24/07) hatte in der Vorinstanz eine Markenverletzung bejaht. - Bundesgerichtshof , Urteil v. 22.01.2009 - Az.: I ZR 30/07
- Leitsatz:
Die Verwendung des Unternehmenskennzeichen eines Dritten als Keyword bei den Google AdWords mit der Folge, dass die eigene Werbung bei Eingabe des Unternehmenskennzeichens als Suchwort bei Google in der separaten Anzeigespalte erscheint, führt nicht zu einer Verwechselungsgefahr, wenn aus der Anzeige klar hervorgeht, dass der Werbende mit dem Träger des Unternehmenskennzeichens nicht identisch ist.
Hinweis: Der BGH bestätigt damit die Rechtsprechung der Vorinstanz (OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.01.2007 - Az.: I-20 U 79/06). - Bundesgerichtshof , Urteil v. 22.01.2009 - Az.: I ZR 139/07
- Leitsatz:
Die Verwendung einer beschreibenden Angabe als Keyword bei den Google AdWords, die in Zusammenhang mit der Option „weitgehend passende Keywords“ dazu führt, dass bei einer Suche nach der Marke eines Dritten, die die beschreibende Angabe ebenfalls enthält, die eigene Werbung in der separaten Anzeigespalte erscheint, stellt keine Markenrechtsverletzung dar. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anzeige selbst das geschützte Zeichen nicht enthält.
Hinweis: Der BGH hebt damit die Rechtsprechung der Vorinstanz (OLG Stuttgart, Urt. v. 26.07.2007 - Az.: 2 U 23/07) auf. - Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 14.01.2009 - Az.: 2a O 25/08
- Leitsatz:
1. Wird im Rahmen der Google AdWords Werbung das Keyword "fertighaus" mit der Option "weitgehend passende Keywords" verknüpft und dadurch bewirkt, dass die gewünschte Werbeanzeige bei einer Suche nach dem markenrechtlich geschützten Begriff "Kosima-Haus" eingeblendet wird, liegt hierin keine Markenrechtsverletzung.
2. Eine Rechtsverletzung liegt selbst bei Verwendung eines für einen anderen geschützten Zeichens als Keyword nicht vor, wenn in der Anzeige selbst das Zeichen nicht verwendet wird. - Landgericht Berlin, Urteil v. 13.01.2009 - Az.: 27 O 927/08
- Leitsatz:
1. Der Betreiber eines Online-Portals (hier: "bild.de") haftet für rechtsverletzende Äußerungen eines Artikels ab Kenntnisnahme, wenn er Suchergebnisse von Google auf seiner Internetseite einbindet.
2. Er hat alles Notwendige zu veranlassen, damit die entsprechenden Einträge bei Google und auf seiner Seite entfernt werden. Dazu gehört die Löschung der URL-Adresse.

