Urteile chronologisch

Landgericht Hamburg, Urteil v. 18.01.2008 - Az.: 324 O 507/07
Leitsatz:

1. Eine zum Zeitpunkt der Berichterstattung zulässiger Pressebericht (z.B. die volle Namensnennung von Straftätern) kann nach Verstreichen eines gewissen Zeitraumes unzulässig werden.
2. In einem solchen Fall müssen aus einem Online-Archiv nachträglich die unzulässigen Teile des Presseberichts entfernt werden, denn das "Archiv-Privileg" gilt nicht für Online-Archive.

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 17.01.2008 - Az.: 2 U 12/07
Leitsatz:

1. Ein Verstoß gegen Bestimmungen der PAngVO ist eine abmahnfähige Wettbewerbsverletzung.
2. Bedient sich ein Unternehmem eines Dritten, z.B. einer Preissuchmaschine, dann haftet es für etwaige rechtswidrige Daten in der Preissuchmaschine.
3. Es ist wettbewerbswidrig, wenn der angezeigte Verkaufspreis in einer Preissuchmaschine von dem späteren, tatsächlichen Preis im verlinkten Online-Shop abweicht. Dies gilt auch dann, wenn die Abweichung nur für wenige Stunden vorhanden ist.

Landgericht Berlin, Urteil v. 15.01.2008 - Az.: 103 O 162/07
Leitsatz:

1. Die Benutzung von fremden Firmennamen im Rahmen einer Online-Firmensuchmaschine ist grundsätzlich markenrechtlich erlaubt.
2. Der Betrieb einer solchen Online-Firmensuchmaschine wird auch nicht dadurch rechtswidrig, dass auf den Seiten die Google-AdSense-Werbung von Mitbewerbern der eingetragenen Firmen angezeigt wird.
3. Es ist ein Verstoß gegen Treu und Glauben, selbst Anzeigen auf Internetseiten von Wettbewerbern im Rahmen von Google AdSense zu platzieren, sich
dann aber gegen gleiche Anzeigen auf Seiten Dritter, die auf einen verweisen, zur Wehr zu setzen.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 10.01.2008 - Az.: 6 U 177/07
Leitsatz:

1. Auch nach der Grundlagen-Entscheidung "Impuls" des BGH (Urt. v. 18.05.2006 - Az.: I ZR 183/03) ist nicht jede Nutzung einer Marke im Rahmen von Meta-Tags eine Rechtsverletzung.
2. Vielmehr bedarf es der konkreten Annahme einer Verwechslungsgefahr. Eine solche Verwechslungsgefahr - und somit auch eine Markenverletzung - scheidet aus, wenn für den Internet-User ersichtlich ist, dass es sich lediglich um einen Zufallstreffer handelt.

Oberlandesgericht-1 Hamburg, Urteil v. 18.12.2007 - Az.: 7 U 56/07
Leitsatz:

1. Der Unterlassungsanspruch eines schon seit mehreren Jahren wegen einer Straftat rechtskräftig Verurteilten gegen einen ihn identifizierenden Artikel in einem sog. Online-Archiv hängt wesentlich von der durch den Bericht erzielten Breitenwirkung ab.
2. Ist der Täter noch in Haft, ist davon auszugehen, dass die Berichterstattung keine derartig negativen Auswirkungen hat, die das öffentliche Informationsinteresse hinter das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückgetreten lassen.

Oberlandesgericht-2 Hamburg, Urteil v. 18.12.2007 - Az.: 7 U 62/07
Leitsatz:

1. Der Unterlassungsanspruch eines schon seit mehreren Jahren wegen einer Straftat rechtskräftig Verurteilten gegen einen ihn identifizierenden Artikel in einem sog. Online-Archiv hängt wesentlich von der durch den Bericht erzielten Breitenwirkung ab.
2. Ist der Täter noch in Haft, ist davon auszugehen, dass die Berichterstattung keine derartig negativen Auswirkungen hat, die das öffentliche Informationsinteresse hinter das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückgetreten lassen.

Oberlandesgericht-3 Hamburg, Urteil v. 18.12.2007 - Az.: 7 U 58/07
Leitsatz:

1. Der Unterlassungsanspruch eines schon seit mehreren Jahren wegen einer Straftat rechtskräftig Verurteilten gegen einen ihn identifizierenden Artikel in einem sog. Online-Archiv hängt wesentlich von der durch den Bericht erzielten Breitenwirkung ab.
2. Ist der Täter noch in Haft, ist davon auszugehen, dass die Berichterstattung keine derartig negativen Auswirkungen hat, die das öffentliche Informationsinteresse hinter das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückgetreten lassen.

Oberlandesgericht-4 Hamburg, Urteil v. 18.12.2007 - Az.: 7 U 65/07
Leitsatz:

1. Der Unterlassungsanspruch eines schon seit mehreren Jahren wegen einer Straftat rechtskräftig Verurteilten gegen einen ihn identifizierenden Artikel in einem sog. Online-Archiv hängt wesentlich von der durch den Bericht erzielten Breitenwirkung ab.
2. Ist der Täter noch in Haft, ist davon auszugehen, dass die Berichterstattung keine derartig negativen Auswirkungen hat, die das öffentliche Informationsinteresse hinter das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückgetreten lassen.

Oberlandesgericht-5 Hamburg, Urteil v. 18.12.2007 - Az.: 7 U 77/07
Leitsatz:

1. Der Unterlassungsanspruch eines schon seit mehreren Jahren wegen einer Straftat rechtskräftig Verurteilten gegen einen ihn identifizierenden Artikel in einem sog. Online-Archiv hängt wesentlich von der durch den Bericht erzielten Breitenwirkung ab.
2. Ist der Täter noch in Haft, ist davon auszugehen, dass die Berichterstattung keine derartig negativen Auswirkungen hat, die das öffentliche Informationsinteresse hinter das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückgetreten lassen.

Oberlandesgericht-6 Hamburg, Urteil v. 18.12.2007 - Az.: 7 U 79/07
Leitsatz:

1. Der Unterlassungsanspruch eines schon seit mehreren Jahren wegen einer Straftat rechtskräftig Verurteilten gegen einen ihn identifizierenden Artikel in einem sog. Online-Archiv hängt wesentlich von der durch den Bericht erzielten Breitenwirkung ab.
2. Ist der Täter noch in Haft, ist davon auszugehen, dass die Berichterstattung keine derartig negativen Auswirkungen hat, die das öffentliche Informationsinteresse hinter das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurücktreten lassen.