Urteile chronologisch
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 08.02.2007 - Az.: I ZR 77/04
- Leitsatz:
Verwendet ein Händler zu Werbezwecken eine fremde Marke als Metatag im HTML-Code oder in "Weiß-auf-Weiß-Schrift", kann er sich nur dann auf die Erschöpfung der Rechte aus der Marke berufen, wenn sich die Werbung auf konkrete Originalprodukte dieser Marke bezieht (im Anschluss an BGHZ 168, 28 - Impuls).
Hinweis: Das Urteil des OLG Hamburg (Urt. v. 06.05.2004 - Az.: 3 U 34/02) wurde dadurch bestätigt. - Landgericht Muenchen_I, Urteil v. 06.02.2007 - Az.: 33 O 11107/06
- Leitsatz:
1. Für die eingetragene Marke „klingeltöne.de" besteht für den Waren-/Dienstleistungsbereich der Klingeltöne ein Freihaltebedürfnis iSd. § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG.
Daran ändert auch der Zusatz ".de" nichts, da die Bezeichnung „klingeltöne.de" lediglich eine Beschreibung für das Angebot von Klingeltönen im Internet unter einer deutschen Domain darstellt und somit für eine derartige Dienstleistung keinen Schutz beanspruchen kann.
2. Auch ein Schutz als Unternehmenskennzeichen (§ 15 IV MarkenG) kommt nicht in Betracht, da das Unternehmenskennzeichen in Bezug auf den hier streitgegenständlichen Bereich (nämlich das Anbieten von Klingeltönen im Internet) keinerlei Unterscheidungskraft besitzt und wegen des rein beschreibenden Charakters des
allein prägenden Bestandteils "Klingeltöne" nicht dazu führt, dass die Klägerin aufgrund ihrer Firmierung ein entsprechendes Monopol auf diesen Begriff hätte erlangen können. Vielmehr muss es der Firmeninhaber - wenn er sich wie hier für einen derart schwachen Finnennamen entscheidet - Drittbenutzungen wie die
hier streitgegenständlichen hinnehmen. - Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 23.01.2007 - Az.: I-20 U 79/06
- Leitsatz:
1. Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt keinen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch keine Markenverletzung dar.
2. Es liegt auch kein sittenwidriges, gezieltes Abfangen von Kunden vor, das einen Wettbewerbsverstoß begründen würde.
Hinweis: Das Urteil wurde in der Revision durch den BGH (Urt. v. 22.01.2009 - Az.: I ZR 139/07. bestätigt.
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 09.01.2007 - Az.: 14 U 1958/06
- Leitsatz:
Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt einen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch eine Markenverletzung dar.
Hinweis:
Das Urteil bestätigt die erstinstanzliche Entscheidung des LG Leipzig (Urt. v. 12.09.2006 - Az.: 5 O 1174/06), jedoch aus anderen rechtlichen Gründen als die 1. Instanz.
- Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss v. 11.12.2006 - Az.: 2 W 177/06
- Leitsatz:
Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt einen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch eine Markenverletzung dar.
- Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss v. 05.12.2006 - Az.: 2 W 23/06
- Leitsatz:
Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt einen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch eine Markenverletzung dar.
Hinweis:
Das Urteil bestätigt die erstinstanzliche Entscheidung des LG Braunschweig, Beschl. v. 28.12.2005 - Az.: 9 O 2852/05 (388). - Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 27.11.2006 - Az.: 3 W 153/06
- Leitsatz:
1. Die Produktpräsentation in einer Preissuchmaschine stellt ein Anbieten iSd. § 1 PAngVO dar.
2. Eine Preissuchmaschine ist verpflichtet neben dem Kaufpreis auch zusätzliche Liefer- und Versandkosten anzugeben. - Landgericht Berlin, Urteil v. 21.11.2006 - Az.: 15 O 560/06
- Leitsatz:
1. Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt einen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch eine Markenverletzung dar.
2. Wirbt ein Unternehmen im Rahmen des Google-AdWords-Programmes mit einem Allgemeinbegriff und wählt die Option "weitgehend passende Keywords" ist es verpflichtet ab Aufforderung durch den jeweiligen Markeninhaber dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig die AdWords-Anzeigen bei Eingabe des Markenbegriffs nicht mehr erscheinen.
3. Ein Unternehmen ist nicht verpflichtet bei Wahl eines Allgemeinbegriffs und der Option "weitgehend passende Keywords" vor Beginn der Anzeigen-Kampagne zu überprüfen, in welchem Umfang es hierdurch zu Kennzeichenverletzungen Dritter kommen könnte und diese von vornherein durch die Auswahl ausschließender Keywords zu verhindern. - Landgericht Leipzig, Urteil v. 16.11.2006 - Az.: 3 HK O 2566/06
- Leitsatz:
1. Es kann dahinstehen, ob die Benutzung eines fremden Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords eine Markenverletzung darstellt.
2. In jedem Fall liegt ein sittenwidriges, gezieltes Abfangen von Kunden dar, das einen Wettbewerbsverstoß begründet. - Landgericht Braunschweig, Urteil v. 15.11.2006 - Az.: 9 O 1840/06 (261)
- Leitsatz:
Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt einen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch eine Markenverletzung dar.

