Urteile nach Gerichten

Bundesgerichtshof, Urteil v. 12.03.2015 - Az.: I ZR 188/13
Leitsatz:

a) Die  Einlegung einer sogenannten allgemeinen Markenbeschwerde beim  Betreiber einer Internetsuchmaschine ist nicht deshalb eine unlautere Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG, weil Mitbewerber, die eine nicht markenverletzende Adwords-Werbung beabsichtigen, die vorherige Zustimmung des Markeninhabers einholen müssen.

b) Es stellt eine gezielte Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 10 UWG dar, wenn der Markeninhaber nach Einlegung einer Markenbeschwerde bei Google, durch die die Verwendung der Marke in Adwords-Anzeigen unterbunden wird, die Zustimmung zu der Adwords-Werbung eines Mitbewerbers nicht erteilt, obwohl die beabsichtigte Werbung das Markenrecht nicht verletzt.

c) Doppelidentität im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a GMV kann vorliegen, wenn sich Marke und Zeichen nur in ihrer Groß- oder Kleinschreibung unterscheiden.

d) Als geeignete Maßnahme zur Beseitigung der Störung kann der Beseitigungsanspruch nach § 8 Abs. 1 UWG die ausdrückliche Aufhebung eines rechtswidrigen Verbots umfassen.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 06.06.2013 - Az.: I ZR 2/12
Leitsatz:

Eine Google-Adwords-Anzeige für ein Arzneimittel verstößt nicht allein deshalb gegen § 4 HWG, weil die Pflichtangaben nicht in der Anzeige selbst enthalten sind. Es ist vielmehr ausreichend, dass die Anzeige einen eindeutig als solchen klar erkennbaren elektronischen Verweis enthält, der unzweideutig darauf hinweist, dass der Nutzer über ihn zu den Pflichtangaben gelangt; der elektronische Verweis muss zu einer Internetseite führen, auf der die Pflichtangaben unmittelbar, das heißt ohne weitere Zwischenschritte leicht lesbar wahrgenommen werden können.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 29.03.2011 - Az.: VI ZR 111/10
Leitsatz:

Die Zuständigkeit deutscher Gerichte für Rechtsverletzungen durch Internet-Veröffentlichungen ist nur dann gegeben, wenn ein deutlicher Bezug zum Inland vorliegt. Ein Online-Artikel, der auf einer russischen und in kyrillischer Schrift verfassten Webseite abrufbar ist, und sich an russische User wendet, weist keinen Inlandsbezug auf. Dies gilt auch dann, wenn die Webseite von Deutschland aus betrieben wird.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 10.10.2016 - Az.: 1 BvR 2136/14
Leitsatz:

Verfassungsbeschwerde von Yahoo gegen Leistungsschutzrecht erfolglos

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 01.06.2017 - Az.: 13 U 178/16
Leitsatz:

Löschungsanspruch gegen Suchmaschinen-Betreiber wegen Links zu Berichterstattung zu alten strafrechtlichen Verurteilungen

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 29.12.2016 - Az.: 13 U 85/16
Leitsatz:

Kein Anspruch auf Entfernung aus organischen Suchergebnissen

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 21.08.2017 - Az.: 13 W 45/17
Leitsatz:

Reichweite einer Unterlassungserklärung im Online-Bereich

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 29.01.2015 - Az.: 13 U 58/14
Leitsatz:

1. Der Schuldner einer Unterlassungserklärung hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die durch die Unterlassungserklärung betroffenen Inhalte seiner Webseite nicht mehr im Internet aufgerufen werden können, weder über die Webseite direkt noch über eine Internetsuchmaschine.

2. Dazu gehört es, nicht nur die betroffenen Inhalte durch Änderung oder Löschung der Webseite zu entfernen, sondern auch die Abrufbarkeit wenigstens über Google als die am häufigsten genutzte Suchmaschine im Internet auszuschließen. Dem Schuldner obliegt es dabei, zu überprüfen, ob die auf der Webseite entfernten Inhalte bzw. die gelöschten Webseiten noch über die Trefferliste dieser Suchmaschine aufgerufen werden können. In diesem Fall muss der Schuldner gegenüber Google den Antrag auf Löschung im Google-Cache bzw. auf Entfernung der von der Webseite bereits gelöschten Inhalte stellen.

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil v. 25.02.2005 - Az.: 234 C 264/04
Leitsatz:

1. Eine Suchmaschinen haftet für Rechtsverletzungen frühestens ab Kenntnis.
2. Eine Prüfpflicht vor Veröffentlichung besteht für eine Suchmaschine grundsätzlich nicht.
3. Für ein anwaltliches Aufforderungsschreiben, das die Suchmaschine in Kenntnis setzt, können keine Anwaltskosten geltend gemacht werden.

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 07.01.2019 - Az.: 4 W 1149/18
Leitsatz:

Haftung von Google: Wann eine offensichtliche Rechtsverletzung vorliegt