Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht-6 Hamburg, Urteil v. 18.12.2007 - Az.: 7 U 79/07
Leitsatz:

1. Der Unterlassungsanspruch eines schon seit mehreren Jahren wegen einer Straftat rechtskräftig Verurteilten gegen einen ihn identifizierenden Artikel in einem sog. Online-Archiv hängt wesentlich von der durch den Bericht erzielten Breitenwirkung ab.
2. Ist der Täter noch in Haft, ist davon auszugehen, dass die Berichterstattung keine derartig negativen Auswirkungen hat, die das öffentliche Informationsinteresse hinter das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurücktreten lassen.

Oberlandesgericht-5 Hamburg, Urteil v. 18.12.2007 - Az.: 7 U 77/07
Leitsatz:

1. Der Unterlassungsanspruch eines schon seit mehreren Jahren wegen einer Straftat rechtskräftig Verurteilten gegen einen ihn identifizierenden Artikel in einem sog. Online-Archiv hängt wesentlich von der durch den Bericht erzielten Breitenwirkung ab.
2. Ist der Täter noch in Haft, ist davon auszugehen, dass die Berichterstattung keine derartig negativen Auswirkungen hat, die das öffentliche Informationsinteresse hinter das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückgetreten lassen.

Oberlandesgericht-4 Hamburg, Urteil v. 18.12.2007 - Az.: 7 U 65/07
Leitsatz:

1. Der Unterlassungsanspruch eines schon seit mehreren Jahren wegen einer Straftat rechtskräftig Verurteilten gegen einen ihn identifizierenden Artikel in einem sog. Online-Archiv hängt wesentlich von der durch den Bericht erzielten Breitenwirkung ab.
2. Ist der Täter noch in Haft, ist davon auszugehen, dass die Berichterstattung keine derartig negativen Auswirkungen hat, die das öffentliche Informationsinteresse hinter das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückgetreten lassen.

Oberlandesgericht-3 Hamburg, Urteil v. 18.12.2007 - Az.: 7 U 58/07
Leitsatz:

1. Der Unterlassungsanspruch eines schon seit mehreren Jahren wegen einer Straftat rechtskräftig Verurteilten gegen einen ihn identifizierenden Artikel in einem sog. Online-Archiv hängt wesentlich von der durch den Bericht erzielten Breitenwirkung ab.
2. Ist der Täter noch in Haft, ist davon auszugehen, dass die Berichterstattung keine derartig negativen Auswirkungen hat, die das öffentliche Informationsinteresse hinter das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückgetreten lassen.

Oberlandesgericht-2 Hamburg, Urteil v. 18.12.2007 - Az.: 7 U 62/07
Leitsatz:

1. Der Unterlassungsanspruch eines schon seit mehreren Jahren wegen einer Straftat rechtskräftig Verurteilten gegen einen ihn identifizierenden Artikel in einem sog. Online-Archiv hängt wesentlich von der durch den Bericht erzielten Breitenwirkung ab.
2. Ist der Täter noch in Haft, ist davon auszugehen, dass die Berichterstattung keine derartig negativen Auswirkungen hat, die das öffentliche Informationsinteresse hinter das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückgetreten lassen.

Oberlandesgericht-1 Hamburg, Urteil v. 18.12.2007 - Az.: 7 U 56/07
Leitsatz:

1. Der Unterlassungsanspruch eines schon seit mehreren Jahren wegen einer Straftat rechtskräftig Verurteilten gegen einen ihn identifizierenden Artikel in einem sog. Online-Archiv hängt wesentlich von der durch den Bericht erzielten Breitenwirkung ab.
2. Ist der Täter noch in Haft, ist davon auszugehen, dass die Berichterstattung keine derartig negativen Auswirkungen hat, die das öffentliche Informationsinteresse hinter das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückgetreten lassen.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 06.05.2004 - Az.: 3 U 34/02
Leitsatz:

Die Verwendung einer fremden Marke als Meta-Tag im HTML-Code oder in der Benutzungsform der "weiß auf weiß-Schrift" von
Internetseiten stellt eine Kennzeichenverletzung dar.
Hinweis: Der BGH (Urt. v. 08.02.2007 - Az.: I ZR 77/04) hat die Entscheidung in der Revisionsinstanz bestätigt.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 02.09.2004 - Az.: 5 W 106/04
Leitsatz:

Ein Webseiten-Betreiber haftet nicht für eine Rechtsverletzungen, wenn die unzulässige Verknüpfung durch eine Suchmaschine hergestellt wurde und der Dritte diesen Umstand weder hervorgerufen noch ausgenutzt hat.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 09.09.2002 - Az.: 416 O 63/01
Leitsatz:

1. Ein Webseiten-Betreiber ist nicht verpflichtet sich um die Löschung seiner rechtswidrigen Seiten im Index
einer Suchmaschine zu kümmern.


2. Er kann sich vielmehr darauf verlassen, dass die Suchmaschine innerhalb regelmäßiger Abstände ihren Index
aktualisiert und so die Löschung der rechtswidrigen Seite automatisch erfolgt.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 09.02.2017 - Az.: 3 U 208/15
Leitsatz:

Irreführende Werbung eines Online-Vergleichsportals mit Aussage "objektive Preisvergleiche"