Urteile nach Gerichten
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 04.05.2006 - Az.: 3 U 180/04
- Leitsatz:
1. Google Deutschland ist nicht passiv-legitimiert für etwaige Unterlassungsansprüche aufgrund von Dritten begangenen Rechtsverletzungen bei Google AdWords.
2. Denn Inhaberin der Domain "google.de" ist die US-Mutter Google Inc., nicht Google Deutschland.
3. Vertragspartner bei den Google AdWords ist Google Irland, nicht Google Deutschland.
4. Auch wenn Google Deutschland auf außergerichtliche Abmahnschreiben reagiert und um weitere Informationen für die US-Mutter Google Inc. bittet, ergibt sich hieraus noch keine Mitstörerhaftung.
Hinweis: Das OLG Hamburg bestätigt damit die erstinstanzliche Entscheidung des LG Hamburg (Urt. v. 21.09.2004 - Az.: 312 O 324/04). - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 20.02.2007 - Az.: 7 U 126/06
- Leitsatz:
1. Zeigt eine Suchmaschine bei ihren Suchtreffern in der Überschrift rechtlich problematische Äußerungen an, heißt dies nicht zwingend, dass diese Äußerungen sich auf die im weiteren Text der Seite genannten Personen bezieht. Ein solcher Rückschluss liegt schon deshalb fern, weil es sich um eine Suchmaschine handelt, deren Eintragungen - für den Nutzer offenkundig - nicht auf der intellektuellen Leistung von Menschen beruhen, sondern das Ergebnis eines automatisierten Vorgangs sind. Dem durchschnittlichen Nutzer ist bekannt, dass eine Suchmaschine, die weite Teile des Internets mit milliardenfachen Websites erfasst, die gefundene Seite ohne menschliche Einwirkung nach darin vorkommenden Begriffen erfasst, registriert und bei Aufruf darin vorhandener Begriffe ihre Internetadresse zusammen mit einzelnen Textteilen anzeigt. Mit dem Suchergebnis verbindet sich für den Nutzer jedenfalls dann keine inhaltliche Aussage, wenn darin nicht ganze Sätze der gefundenen Seite, sondern lediglich einzelne Worte als „Schnipsel“ (Snippets“) aufgeführt werden.
2. Der nach ständiger Rechtsprechung anzunehmende Grundsatz, dass schon eine von mehreren Deutungsmöglichkeiten ausreicht, um eine Rechtswidrigkeit zu bejahen, greift bei Suchmaschinen ausnahmsweise nicht. Dies ergibt sich aus der gebotenen Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit, die durch eine Suchmaschine in entscheidendem Maß gefördert wird. Ohne den Einsatz von Suchmaschinen wäre nämlich eine sinnvolle Nutzung der Informationsfülle im World Wide Web nicht möglich. Angesichts der ungeheuren Anzahl der zu erfassenden Websites kommt für die Erfassung, Übernahme und Darstellung nur ein automatisiertes Verfahren in Betracht.
Hinweis: Das erstinstanzliche Urteil des LG Hamburg (Urt. v. 28.04.2006 - Az.: 324 O 993/05) wurde dadurch aufgehoben. - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 22.05.2007 - Az.: 7 U 137/06
- Leitsatz:
1. Die Suchmaschine Google haftet nicht für im Usenet begangene, von ihr angezeigte Rechtsverletzungen.
2. Der Admin-C einer Domain, auf der Rechtsverletzungen begangen werden, haftet nicht als Mitstörer. - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 21.06.2007 - Az.: 3 U 302/06
- Leitsatz:
Es handelt sich um eine Markenverletzung, wenn ein Online-Auktionshaus einen Markennamen als Kategorie benutzt, in dieser Kategorie dann aber gar keine Marken-Produkte zum Verkauf angeboten werden.
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 11.09.2006 - Az.: 3 W 152/06
- Leitsatz:
Weicht der angezeigte Verkaufspreis in einer Preissuchmaschine nur für wenige Stunden von dem späteren, tatsächlichen Preis im verlinkten Online-Shop ab, handelt es sich um eine unerhebliche, nicht abmahnfähige Wettbewerbsverletzung.
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 28.03.2007 - Az.: 7 W 9/07
- Leitsatz:
1. Ein zum Zeitpunkt der Berichterstattung zulässiger Pressebericht (z.B. die volle Namensnennung von Straftätern) kann nach Verstreichen eines gewissen Zeitraumes unzulässig werden.
2. In einem solchen Fall müssen aus einem Online-Archiv nachträglich die unzulässigen Teile des Presseberichts entfernt werden.
3. Einem Online-Archiv kommt eine größere Breitenwirkung zu als einem herkömmlichen Zeitschriftenarchiv: Schon die Eingabe von Stichworten oder Eckdaten in eine Internet-Suchmaschine ermöglicht vom häuslichen Computer aus die Einsichtnahme in die archivierten Artikel.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 07.07.2015 - Az.: 7 U 29/12
- Leitsatz:
1. Wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen in der Weise beeinträchtigt wird, dass ältere, ursprünglich einmal rechtmäßig in das Internet eingestellte Beiträge in einem Internetarchiv nach Erlöschen eines allgemeinen öffentlichen Interesses an den berichteten Vorgängen weiterhin zum Abruf bereitgehalten werden, kann dem Betroffenen gegen den Betreiber des Internetarchivs ein Anspruch darauf zustehen, es zu unterlassen, diese Beiträge in der Weise zum Abruf bereitzuhalten, dass sie durch Eingabe des Namens des Betroffenen in Internet-Suchmaschinen von diesen aufgefunden werden.
2. Für das Entstehen der Verantwortlichkeit des Betreibers des Internetforums für derartige Beiträge gelten die für die Verantwortlichkeit der Betreiber von Internetforen entwickelten Grundsätze. - Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 27.06.2016 - Az.: 3 W 49/16
- Leitsatz:
Produktsuchmaschine verletzt Markenrechte durch interne Suche
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 27.11.2006 - Az.: 3 W 153/06
- Leitsatz:
1. Die Produktpräsentation in einer Preissuchmaschine stellt ein Anbieten iSd. § 1 PAngVO dar.
2. Eine Preissuchmaschine ist verpflichtet neben dem Kaufpreis auch zusätzliche Liefer- und Versandkosten anzugeben. - Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 11.03.2008 - Az.: 7 W 22/08
- Leitsatz:
1. Der Unterlassungsanspruch eines schon seit mehreren Jahren wegen einer Straftat rechtskräftig Verurteilten gegen einen ihn identifizierenden Artikel in einem sog. Online-Archiv hängt wesentlich von der durch den Bericht erzielten Breitenwirkung ab.
2. Ist der Täter noch in Haft, ist davon auszugehen, dass die Berichterstattung keine derartig negativen Auswirkungen hat, die das öffentliche Informationsinteresse hinter das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückgetreten lassen.

