Urteile nach Gerichten

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 06.02.2014 - Az.: 5 U 174/12
Leitsatz:

1. Bearbeitungs- und Verpackungskosten im Online-Handel sind als sonstige Preisbestandteile iSd. PAngVO zu behandeln. Sie müssen also mit den Gesamtpreis eingerechnet werden.
2. Bei Preissuchmaschinen reicht es nicht aus, wenn die Bearbeitungs- und Verpackungskosten erst auf der Landing-Page des Online-Shops erscheinen. Vielmehr müssen sie bereits bei der Preissuchmaschine mit angegeben werden.
3. Der Geschäftsführer einer GmbH haftet spätestens dann für die Wettbewerbsverletzungen seiner Firma, wenn er trotz Kenntnis keine entsprechenden Maßnahmen ergreift, den Rechtsverstoß zu beseitigen.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 15.03.2011 - Az.: 7 U 45/10
Leitsatz:

Der Mörder eines bekannten deutschen Schauspielers, der seit einigen Jahren auf Bewährung aus der Haft entlassen ist, hat einen Anspruch darauf, dass er nicht namentlich in einem Online-Archiv genannt wird. In derartigen Fällen stellt die namentliche Nennung eine Gefahr für das Resozialisierungsinteresse dar.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 26.05.2011 - Az.: 3 U 67/11
Leitsatz:

Google haftet nicht für rechtswidrige Snippets bei den Suchergebnissen. Es ist für jeden User offensichtlich, dass es sich um Suchergebnisse, also um fremde Informationen, handelt.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 25.02.2016 - Az.: 3 U 153/15
Leitsatz:

Irreführende Google-AdWords-Werbung mit "Das neue Samsung S6 ab 1,- €"

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 16.08.2011 - Az.: 7 U 51/10
Leitsatz:

Geht ein Betroffener aufgrund angeblich rechtsverletzender Einträge im Internet gegen Google vor und begehrt die Löschung der jeweiligen Einträge, muss er im einzelnen darlegen, um welche Einträge es sich genau handelt. Eine pauschale Behauptung reicht hierfür nicht aus. Er muss vor allem darlegen, in welcher Form der Betreiber für die Verbreitung der jeweiligen rechtsverletzenden Äußerung als Störer haftet.

Landgericht_1 Hamburg, Urteil v. 26.09.2008 - Az.: 308 O 248/07
Leitsatz:

1. Durch das Online-Stellen von Bildern auf seiner Webseite erteilt der Webseiten-Betreiber Google Inc. keine Einwilligung, urheberrechtlich geschützte Bilder als automatische Thumbnails anzuzeigen.
2. Die Einwilligung ergibt sich auch nicht daraus, dass es ein Webseiten-Betreiber durch entsprechende Maßnahmen ("robots.txt". ".htaccess") in der Hand hat, die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit von der Nutzung seiner Webseite auszuschließen. Internationale Standards z.B. des World Wide Web Konsortiums W3C oder des Robots Exclusion Standard Protocols sind für die rechtliche Beurteilung unverbindlich.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 21.09.2004 - Az.: 312 O 324/04
Leitsatz:

1. Eine Suchmaschine (hier: Google) haftet für rechtswidrige Anzeigen (hier: AdSense) erst ab Kenntnis.


2. Eine Suchmaschine trifft keine Pflicht, eine prophylaktische Kontrolle vor Veröffentlichung der Anzeige vorzunehmen,
da er dies angesichts der Menge der Anzeigen technisch nicht möglich und zumutbar ist. Insoweit kann auf die allgemeinen medien- und presserechtlichen Grundsätze zurückgegriffen werden.


3. Nach Kenntniserlangung ist die Suchmaschine verpflichtet innerhalb angemessener Zeit die rechtswidrige Anzeige zu löschen.


4. Eine Kennzeichenverletzung liegt nur dann vor, wenn der geschützte Begriff innerhalb der Anzeige oder im Quelltext verwendet wird.
Wird er lediglich als Keyword benutzt, liegt keine Markenverletzung vor. Ebenso ist eine wettbewerbswidrige Rufausbeutung zu
verneinen, wenn der Kennzeichen-Inhaber bei den freien, normalen Suchmaschinen-Ergebnissen unter den ersten Treffern gelistet ist.
Hinweis: Das Urteil wurde in der Berufung durch das OLG Hamburg (Urt. v. 04.05.2006 - Az.: 3 U 180/04) bestätigt.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 07.11.2014 - Az.: 324 O 660/12
Leitsatz:

Google haftet an Kenntnis für rechtswidrige Snippets bei seinen Suchergebnissen dann, wenn in den Snippets eine inhaltliche Aussage wiedergegeben wird und es sich nicht nur um eine automatisch zusammengesetzte Wiedergabe des Inhalts handelt (entgegen OLG Hamburg, Urt. v. 26.05.2011 - Az.: 3 U 67/11).

Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.09.2003 - Az.: 308 O 449/03
Leitsatz:

Ohne Zustimmung des Urhebers dürfen keine automatischen Thumbnails von urheberrechtlich geschützten Fotos online verwendet werden.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 08.08.2017 - Az.: 312 O 176/16
Leitsatz:

Beweiskraft von Online-Analyse-Tools wie Google Analytics, SISTRIX, Alexa Ranking, Wolfram Alpham, Similiarweb oder Traffic Estimate