Urteile nach Gerichten
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 15.12.2009 - Az.: VI ZR 227/08
- Leitsatz:
Für Altmeldungen, die in einem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt gespeichert sind, besteht keine Löschungspflicht. Der verurteilte Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr muss es daher hinnehmen, dass die Artikel über den Fall, in denen er namentlich genannt wird, nach wie vor gespeichert sind.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 29.04.2010 - Az.: I ZR 69/08
- Leitsatz:
Google begeht keine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung, wenn es geschützte Werke in Thumbnails wiedergibt. Dies gilt zumindest dann, wenn Google durch das Verhalten des Betroffenen annehmen darf, dass dieser mit der Anzeige in Thumbnails einverstanden ist.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 04.02.2010 - Az.: I ZR 51/08
- Leitsatz:
Verwendet der Betreiber von "pearl.de" auf seiner Unterseite bewusst die Produktbezeichnung "power ball", welche mit der geschützten Marke "POWER BALL" eines Dritten verwechselbar ist, provoziert er Suchergebnisse bei Google und haftet für die durch die Internetsuchmaschine Google angezeigten, rechtsverletzenden Treffer. Dies liegt an der markenmäßigen Verwendung des verwechslungsfähigen und geschützten Begriffs.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 18.03.2010 - Az.: I ZR 16/08
- Leitsatz:
Der Händler haftet für die irreführenden und damit rechtswidrigen Angaben auf der Online-Preissuchmaschine "Froogle". Dies gilt zumindest dann, wenn "Froogle" die Angaben unverändert übernimmt. Der Händler ist dann als Täter für den Rechtsverstoß verantwortlich.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 05.10.2010 - Az.: I ZR 127/09
- Leitsatz:
1. Ein Online-Archiv hat grundsätzlich nur ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht an urheberrechtlich geschützten Werk.
2. Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Online-Archiv ein urheberrechtlich geschütztes Werk bereithalten darf, ist nicht der Zeitpunkt der ersten Speicherung. Vielmehr bedarf es einer Rechtsgrundlage, die ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht einräumt.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 18.11.2010 - Az.: I ZR 155/09
- Leitsatz:
Die Domain-Parking-Plattform "Sedo" haftet nicht vor Kenntnis für Marken-Rechtsverletzungen Dritter. Sie trifft keine Vorabprüfungspflicht für die geparkten Domains, da dies aufgrund der Vielzahl der zu überprüfenden Kennzeichen nicht zumutbar ist.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 13.01.2011 - Az.: I ZR 125/07
- Leitsatz:
1. Die Benutzung fremder Markennamen als bloßes Keyword im Rahmen der Google AdWords-Werbung stellt keine Markenverletzung dar. Dies gilt insbesondere dann, wenn in der Anzeige selbst durch den angegebenen Domain-Namen auf eine andere betriebliche Herkunft als den Markeninhaber hingewiesen wird.
2. In einem solchen Fall liegt auch keine wettbewerbswidrige Rufausbeutung vor.
- Landgericht Amberg, Urteil v. 22.08.2012 - Az.: 14 O 417/12
- Leitsatz:
Wird in einem Linkbuilding-Vertrag nichts explizit vertraglich vereinbart, so müssen nicht alle Backlinks 100% themenrelevant sein
- Landgericht Arnsberg, Urteil v. 08.09.2016 - Az.: I-8 O 83/16
- Leitsatz:
1. Ein Online-Händler haftet für irreführende Angaben, die auf der Plattform des Preisvergleichs Idealo gemacht werden.
2. Der Rechtsverstoß wird auch nicht dadurch "geheilt", dass der Online-Händler den Irrtum auf seiner Landing-Page aufklärt und die zutreffenden Angaben nachholt. - Landgericht Bad_Kreuznach, Urteil v. 01.03.2017 - Az.: 1 S 84/16
- Leitsatz:
Bei einem Online-Werbeauftrag muss vertraglich hinreichend bestimmt sein, nach welchen Kriterien die Bekanntmachung der Werbeanzeige zu erfolgen hat.

