Urteile nach Gerichten

Landgericht Hamburg, Urteil v. 26.07.2016 - Az.: 312 O 574/15
Leitsatz:

Ein Unternehmen ist zur Löschung fehlerhafter Online-Einträge auf Drittseiten auch dann verpflichtet, wenn es diese falschen Inhalte nicht verursacht hat.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 12.01.2018 - Az.: 324 O 63/17
Leitsatz:

Gastronomiebetrieb hat Löschungsanspruch gegen Google wegen Sterne-Bewertung

Amtsgericht Hameln, Urteil v. 04.07.2017 - Az.: 20 C 250/14
Leitsatz:

Anforderungen an vertragliche Bestimmtheit von SEO-Optimierungsleistungen

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 01.03.2007 - Az.: 4 U 142/06
Leitsatz:

1. Liegt ein nachprüfbarer Verdacht auf Manipulation einer Suchmaschine vor, so darf eine Filtersoftware die betreffende Seite als "Spam" klassifizieren.
2. Soweit danach wahrheitsgemäß ein Spamverdacht ermittelt und angezeigt wird, muss ein solcher Spamming-Filter angesichts der Flut von ungerechtfertigten Suchmaschinenmitteilungen auch aus Gründen des Verbraucherschutzes allgemein zulässig sein. Der Verbraucher und die Allgemeinheit haben grundsätzlich ein legitimes Interesse daran, Spam, den man nicht primär gesucht hat, mit Hilfe einer entsprechenden Technik auszufiltern.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 18.06.2009 - Az.: 1-4 U 53/09
Leitsatz:

1. Werden für ein Internetangebot versteckte Inhalte ("Hidden Text") nicht nur Allgemeinbegriffe benutzt, die mit dem Angebot nichts zu tun haben, kann dies noch als zulässig angesehen werden.
2. Werden jedoch konkrete Namen eines Mitbewerbers genannt, um eine Traffic-Umleitung auf die eigene Webseite zu erreichen, stellt dies keine erlaubte Suchmaschinenoptimierung mehr da, sondern eine unzulässige Suchmaschinenmanipulation.

Landgericht Heidelberg, Urteil v. 09.12.2014 - Az.: 2 O 162/13
Leitsatz:

1. Der Suchmaschinen-Anbieter Google ist ab Kenntnis verpflichtet, aus seinen Suchergebnissen persönlichkeitsrechtsverletzende Links zu löschen.
2. Nimmt der Suchmaschinen-Anbieter Google trotz Kenntnis keine solche Löschung vor, so haftet er auf Schadensersatz.
3. Google ist nicht verpflichtet, sämtliche Links zu einer Domain zu löschen. Vielmehr beschränkt sich die Löschungspflicht auf Links, die auf einzelne Webseiten mit rechtswidrigen Inhalten verweisen.

Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 27.02.2008 - Az.: 2 U 319/07
Leitsatz:

1. Durch das Online-Stellen von Bildern auf seiner Webseite erteilt der Webseiten-Betreiber Google Inc. keine Einwilligung, urheberrechtlich geschützte Bilder als automatische Thumbnails anzuzeigen.
2. Die Einwilligung ergibt sich auch nicht daraus, dass es ein Webseiten-Betreiber durch entsprechende Maßnahmen ("robots.txt". ".htaccess") in der Hand hat, die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit von der Nutzung seiner Webseite auszuschließen. Internationale Standards z.B. des World Wide Web Konsortiums W3C oder des Robots Exclusion Standard Protocols sind für die rechtliche Beurteilung unverbindlich.
3. Ein Unterlassungsanspruch ist jedoch nach Treu und Glauben trotz der vorhandenen Urheberrechtsverletzungen ausgeschlossen, wenn ein Webseiten-Betreiber seine Seiten in der Gestalt "suchmaschinen-optimiert" hat, dass den Suchmaschinen der Zugriff auf die Seite erleichtert wird, d.h. die „Crawler“ der Suchmaschine sozusagen „angelockt“ werden.

Hinweis: Das OLG Jena bestätigt damit, wenn auch mit gänzlich anderen Argumenten, die erstinstanzliche Entscheidung des LG Erfurt (Urt. v. 15.03.2007 - Az.: 3 O 1108/05).

Landgericht Kaiserslautern, Urteil v. 08.07.2014 - Az.: HK O 33/13
Leitsatz:

1. Zwar kann ein Schuldner einer Unterlassungsverpflichtung nicht dazu verpflichtet werden, unbegrenzt das Internet auf entsprechende Einträge hin zu durchsuchen.

2. Wegen des durch das Internet erheblich gesteigerten Verbreitungsrisikos ist es dem Schuldner jedoch rechtlich zumutbar und bei Eingehen einer Unterlassungsverpflichtung auch geboten, in zeitnaher Zeit nach Abschluss der Unterlassungsverpflichtung eigene Recherchebemühungen einzuleiten, um auf diese Art und Weise zumindest bei den gängigsten Suchmaschinen eine Löschung der zukünftig zu unterlassenden Bezeichnung zu bewirken, um dadurch der Gefahr einer unbegrenzten Weiterverbreitung im Internet entgegenzuwirken.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 10.06.2020 - Az.: 6 U 129/18
Leitsatz:

Umfassende Interessensgüterabwägung bei Recht auf Vergessenwerden gegen Suchmaschinenbetreiber

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 26.09.2007 - Az.: 6 U 69/07
Leitsatz:

Die Schaltung eines Begriffes als Google AdWords mit der Keyword-Option "weitgehend passend" stellt nur dann eine wettbewerbswidrige Rufausbeutung dar, wenn der Begriff aufgrund Unterscheidungskraft rechtlich schutzfähig ist.