Urteile nach Gerichten
- Landgericht Koeln, Urteil v. 22.06.2011 - Az.: 28 O 819/10
- Leitsatz:
1. Stellt ein Rechteinhaber urheberrechtlich geschützte Inhalte ins Internet und trifft keine technischen Vorkehrungen zur Einschränkung, erteilt er Dritten damit eine generelle Einwilligung, die Inhalte auf übliche Art und Weise online zu nutzen.
2. Eine solche übliche Nutzung liegt in der Anzeige durch eine Personensuchmaschine. Eine Personensuchmaschine darf daher fremde urheberrechtlich geschützte Bilder und Texte bei ihren Suchergebnissen anzeigen.
3. Die Grundsätze, die der BGH in seiner "Thumbnail-Entscheidung" (BGH, Urt. v. 29.04.2010 - Az.: I ZR 69/08) aufgestellt hat, sind 1:1 auf Personen- und Metasuchmaschinen übertragbar. - Landgericht Koeln, Beschluss v. 02.05.2011 - Az.: 33 O 267/11
- Leitsatz:
Suchmaschinen-optimierte Produktbeschreibungen können urheberrechtlich geschützt sein. Dies gilt zumindest dann, wenn es sich nicht um Quell- oder Meta-Text handelt, sondern solchen, der im sichtbaren Bereich zu sehen ist. Die tatsächliche Länge spielt für den Urheberrechtsschutz nicht zwingend eine Rolle, auch relativ kurze Texte mit wenigen Zeilen können geschützt sein.
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 12.08.2016 - Az.: 6 U 110/15
- Leitsatz:
Die Suchwortergänzung (Autocomplete-Funktion) von Amazon ist keine Markenrechtsverletzung.
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 13.10.2016 - Az.: 15 U 173/15
- Leitsatz:
Wann Google für fremde Rechtsverletzungen im Rahmen seiner Suchergebnisse haftet
- Oberlandesgericht Köln, Beschluss v. 16.01.2014 - Az.: 19 U 149/13
- Leitsatz:
Ein Online-Marketing-Vertrag, der die Themenbereiche Beratung, Suchmaschinenoptimierung Google Adwords, Affiliate-Marketing, Preissuchmaschinen und Webcontrolling zum Gegenstand hat, ist ein Dienstvertrag.
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 20.11.2015 - Az.: 6 U 40/15
- Leitsatz:
1. Zeigt bei Eingabe eines markenrechtlich geschützten Begriffs die interne Amazon-Suche nur Produkte von Mitbewerbern an, handelt es sich hierbei um eine Markenverletzung.
2. Ein Rechtsverstoß liegt nur dann nicht vor, wenn ein ausdrücklicher Hinweis darauf erfolgt, dass keines der angezeigten Ergebnisse der Eingabe entspricht. - Landgericht Köln, Urteil v. 16.09.2015 - Az.: 28 O 14/14
- Leitsatz:
Wann Google für fremde Rechtsverletzungen im Rahmen seiner Suchergebnisse haftet
- Landgericht Köln, Urteil v. 20.02.2015 - Az.: 12 O 186/13
- Leitsatz:
Verträge über Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinen-Werbung sind grundsätzlich als Dienstvertrag einzustufen.
- Landgericht Köln, Urteil v. 13.08.2013 - Az.: 29 O 22/13
- Leitsatz:
Ein Online-Marketing-Vertrag, der die Themenbereiche Beratung, Suchmaschinenoptimierung Google Adwords, Affiliate-Marketing, Preissuchmaschinen und Webcontrolling zum Gegenstand hat, ist ein Dienstvertrag.
- Landgericht Köln, Urteil v. 24.06.2015 - Az.: 84 O 13/15
- Leitsatz:
Die Suchwortergänzung (Autocomplete-Funktion) von Amazon kann eine Markenrechtsverletzung sein.

