Urteile nach Gerichten

Landgericht Leipzig, Urteil v. 08.02.2005 - Az.: 5 O 146/05
Leitsatz:

1. Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt keinen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch keine Markenverletzung dar.


2. Ob in der Verwendung einer fremden Marke als Google-Keyword eine wettbewerbswidrige Handlung liegt, ist im konkreten Einzelfall zu entscheiden. Eine wettbewerbswidrige Rufausbeutung ist jedoch in jedem Fall dann zu verneinen, wenn der Marken-Inhaber bei den freien, normalen Suchmaschinen-Ergebnissen unter den ersten Treffern gelistet ist.

Landgericht Leipzig, Urteil v. 16.11.2006 - Az.: 3 HK O 2566/06
Leitsatz:

1. Es kann dahinstehen, ob die Benutzung eines fremden Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords eine Markenverletzung darstellt.
2. In jedem Fall liegt ein sittenwidriges, gezieltes Abfangen von Kunden dar, das einen Wettbewerbsverstoß begründet.

Landgericht Leipzig, Urteil v. 12.09.2006 - Az.: 5 O 1174/06
Leitsatz:


1. Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt keinen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch keine Markenverletzung dar.
2. Es liegt auch kein sittenwidriges, gezieltes Abfangen von Kunden vor, das einen Wettbewerbsverstoß begründen würde.

Hinweis:


Das OLG Dresden (Urt. v. 09.01.2007 - Az.: 14 U 1958/06) hat in der Berufungsinstanz die Entscheidung bestätigt, jedoch mit anderen rechtlichen Gründen.

Landgericht Lübeck, Urteil v. 13.06.2018 - Az.: 9 O 59/17
Leitsatz:

1-Sterne-Bewertung bei Google-Maps muss gelöscht werden

Landgericht Mönchengladbach, Urteil v. 05.09.2013 - Az.: 10 O 170/12
Leitsatz:

Google ist nicht zur Entfernung von Suchergebnissen aus dem Suchmaschinen-Index verpflichtet, die auf rechtswidrige Seiten verlinken.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 06.04.2000 - Az.: 6 U 4123/99
Leitsatz:

Die Benutzung einer fremden Marke als Meta-Tag ist eine Markenverletzung.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 20.09.2000 - Az.: 7 HK O 12081/00
Leitsatz:

1. Eine Suchmaschinen haftet für Rechtsverletzung frühestens ab Kenntnis.


2. Eine Prüfpflicht vor Veröffentlichung besteht für eine Suchmaschine grundsätzlich nicht.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 29.09.2011 - Az.: 29 U 1747/11
Leitsatz:

Keine Haftung von-Google für Textfragmente als Suchergebnisse

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 06.12.2007 - Az.: 29 U 4013/07
Leitsatz:

1. Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt einen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch eine Markenverletzung dar.
2. Der Inserent von Google AdWords ist für die von Google vorgenommen Zuordnungen (hier: Verwendung der Option "weitgehend passende Keywords") verantwortlich, da er durch eine andere Options-Wahl (z.B. "genau passende Keywords" oder "ausschließende Keywords") die Rechtsverletzung hätte vermeiden müssen.

Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 06.05.2008 - Az.: 29 W 1355/08
Leitsatz:

1. Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt einen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch eine Markenverletzung dar.
2. Der Inserent von Google AdWords ist für die von Google vorgenommen Zuordnungen (hier: Verwendung der Option "weitgehend passende Keywords") grundsätzlich verantwortlich, da er durch eine andere Options-Wahl (z.B. "genau passende Keywords" oder "ausschließende Keywords") die Rechtsverletzung hätte vermeiden müssen. Handelt es sich bei dem Keyword jedoch um einen Allgemeinbegriff, so gilt dies nicht, da andernfalls die Gefahr besteht, dass ein Mitbewerber durch die Kennzeichenwahl einen freihaltebedürftigen, rein beschreibenden Begriff für sich monopolisieren könnte.
Hinweis: Das OLG bestätigt damit die erstinstanzliche Entscheidung des LG München I (Beschl. v. 10.04.2008 - Az.: 1 HK O 5500/08).