Urteile nach Gerichten
- Landgericht Berlin, Urteil v. 13.01.2009 - Az.: 27 O 927/08
- Leitsatz:
1. Der Betreiber eines Online-Portals (hier: "bild.de") haftet für rechtsverletzende Äußerungen eines Artikels ab Kenntnisnahme, wenn er Suchergebnisse von Google auf seiner Internetseite einbindet.
2. Er hat alles Notwendige zu veranlassen, damit die entsprechenden Einträge bei Google und auf seiner Seite entfernt werden. Dazu gehört die Löschung der URL-Adresse.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 30.06.2009 - Az.: 27 O 69/09
- Leitsatz:
In einem Internet-Forum dürfen in Bezug auf die Internet-Personen-Suchmaschine "Yasni.de" nicht Aussagen getätigt werden, dass es sich um eine "Schmuddel-Suchmaschine" handelt, bei der pornografische Inhalt hinterlegt sind und die zudem in "Datenklau" verwickelt ist. Dadurch wird der falsche Eindruck erweckt, dass "Yasni.de" eine Suchmaschine ist, die speziell auf anstößige Inhalt ausgerichtet ist.
- Landgericht Berlin, Beschluss v. 08.05.2017 - Az.: 16 O 546/15
- Leitsatz:
Vorlage an EuGH im Rechtsstreit gegen Google wegen Leistungsschutzrechten
- Landgericht Berlin, Urteil v. 19.02.2016 - Az.: 92 O 5/14 Kart
- Leitsatz:
Kartellrechtsstreit von Google vs Presseverlage
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 27.11.2009 - Az.: 9 U 27/09
- Leitsatz:
Gibt ein Schuldner eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, dass bestimmte Äußerungen, die das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gläubigers verletzen, auf seiner Homepage nicht mehr zu finden sind, trifft ihn auch hinsichtlich des Google Caches eine Löschungspflicht.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 10.02.2006 - Az.: 9 U 105/05
- Leitsatz:
1. Wird der Inhalt einer Domain vollständig durch einen Dritten unter einer anderen, eigenständigen Domain mittels einer Frame-Struktur eingebunden und finden sich auf dieser neuen Domain rechtswidrige Inhalte, haftet der Inhaber der ursprünglichen Inhalte nicht hierfür.
2. Eine Mitstörerhaftung tritt selbst dann nicht ein, wenn es sich bei dem einbindenden Dritten um einen Webmaster handelt, der mit dem Inhaber der ursprünglichen Inhalte geschäftlich in Verbindung (hier: Banner-Werbevertrag) steht. - Kammergericht Berlin, Beschluss v. 20.03.2006 - Az.: 10 W 27/05
- Leitsatz:
1. Eine Suchmachine haftet erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung.
2. Der Admin-C eine Domain, auf der eine Suchmaschine betrieben wird, haftet nachrangig. Der Verletzte hat zunächst den Betreiber der Suchmaschine zur Entfernung der rechtswidrigen Inhalte aufzufordern. Nur wenn der Suchmaschinen-Betreiber dem nicht nachkommt oder die Löschungsaufforderung von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hat, kann der Admin-C in Anspruch genommen werden. - Kammergericht Berlin, Beschluss v. 18.08.2006 - Az.: 5 W 190/06
- Leitsatz:
1. Der Inserent eines Google-AdWords-Werbeauftrags haftet nicht dafür, dass seine Anzeige auf einer rechtswidrigen Domain platziert wird.
2. Erlangt er jedoch von diesen Umständen Kenntnis, muss er entsprechende Maßnahmen ergreifen, damit seine Anzeige auf der rechtswidrigen Domain zukünftig nicht mehr auftaucht.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 07.03.2013 - Az.: 10 U 97/12
- Leitsatz:
Google haftet für rechtsverletzende Äußerungen auf Google Maps ab Kenntnis
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 09.09.2008 - Az.: 5 U 163/07
- Leitsatz:
1. Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt keinen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch keine Markenverletzung dar.
2. Auch ein Wettbewerbsverstoß wegen unlauterem Abfangens von Kunden kommt nur bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht.

