Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 26.07.2007 - Az.: 2 U 23/07
Leitsatz:

Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt einen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch eine Markenverletzung dar.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 03.07.2007 - Az.: I-20 U 10/07
Leitsatz:

1. Behauptet der Kläger, die beanstandete Rechtsverletzung geschehe auch weiterhin durch den Cache einer Webseite, so ist der Kläger hierfür beweispflichtig.
2. Bei der Bewertung, ob ein erheblicher Wettbewerbsverstoß iSd. § 3 UWG vorliegt, ist auch von Bedeutung, wie die angesprochenen Verkehrskreise zu der beanstandeten Internet-Seite gelangen. Ist dies mehr oder weniger zufällig oder nur auf einem komplizierten Weg (hier: mittels des Cache) möglich, so fehlt es an der Erheblichkeit.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 07.11.2006 - Az.: 324 O 521/06
Leitsatz:

1. Eine zum Zeitpunkt der Berichterstattung zulässiger Pressebericht (z.B. die volle Namensnennung von Straftätern) kann nach Verstreichen eines gewissen Zeitraumes unzulässig werden.
2. In einem solchen Fall müssen aus einem Online-Archiv nachträglich die unzulässigen Teile des Presseberichts entfernt werden, denn das "Archiv-Privileg" gilt nicht für Online-Archive.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 17.10.2002 - Az.: 17 W (pat) 01702
Leitsatz:

Internet-Archiven wie z.B. http://www.archive.org kommt keine primäre Beweiskraft zu, denn die Zuverlässigkeit von unter solchen Adressen abrufbaren Informationen ist nicht höher als die jeder unter einer anderen Internet-Adresse abrufbaren Information.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 22.05.2007 - Az.: 11 U 72/06
Leitsatz:

1. Der Unterlassungsanspruch eines schon seit mehreren Jahren wegen einer Straftat rechtskräftig Verurteilten gegen einen ihn identifizierenden Artikel in einem sog. Online-Archiv hängt wesentlich von der durch den Bericht erzielten Breitenwirkung ab.
2. Kein Unterlassungsanspruch gegen eine im Zeitpunkt der Veröffentlichung zulässige Berichterstattung, in der der Verurteilte nur ganz beiläufig erwähnt wird

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 14.11.2005 - Az.: 15 W 60/05
Leitsatz:

1. Eine zum Zeitpunkt der Berichterstattung zulässiger Pressebericht kann nach Verstreichen eines gewissen Zeitraumes unzulässig werden.
2. Ob ein Unterlassungsanspruch auf Löschung des Artikels aus dem Online-Archiv besteht, hängt wesentlich von der durch den Bericht erzielten Breitenwirkung ab.
3. Das Bereithalten eines solchen Online-Archivs hat jedoch nur begrenzte Breitenwirkung.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 31.08.2007 - Az.: 6 U 48/07
Leitsatz:


1. Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt keinen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch keine Markenverletzung dar.
2. Es liegt auch kein sittenwidriges, gezieltes Abfangen von Kunden vor, das einen Wettbewerbsverstoß begründen würde.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 28.03.2007 - Az.: 7 W 9/07
Leitsatz:

1. Ein zum Zeitpunkt der Berichterstattung zulässiger Pressebericht (z.B. die volle Namensnennung von Straftätern) kann nach Verstreichen eines gewissen Zeitraumes unzulässig werden.
2. In einem solchen Fall müssen aus einem Online-Archiv nachträglich die unzulässigen Teile des Presseberichts entfernt werden.
3. Einem Online-Archiv kommt eine größere Breitenwirkung zu als einem herkömmlichen Zeitschriftenarchiv: Schon die Eingabe von Stichworten oder Eckdaten in eine Internet-Suchmaschine ermöglicht vom häuslichen Computer aus die Einsichtnahme in die archivierten Artikel.

Landgericht Braunschweig, Urteil v. 28.11.2007 - Az.: 22 O 2623/07
Leitsatz:

Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt einen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch eine Markenverletzung dar.

Oberlandesgericht-1 Hamburg, Urteil v. 18.12.2007 - Az.: 7 U 56/07
Leitsatz:

1. Der Unterlassungsanspruch eines schon seit mehreren Jahren wegen einer Straftat rechtskräftig Verurteilten gegen einen ihn identifizierenden Artikel in einem sog. Online-Archiv hängt wesentlich von der durch den Bericht erzielten Breitenwirkung ab.
2. Ist der Täter noch in Haft, ist davon auszugehen, dass die Berichterstattung keine derartig negativen Auswirkungen hat, die das öffentliche Informationsinteresse hinter das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zurückgetreten lassen.