Urteile neu online gestellt
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 28.11.2007 - Az.: 2a O 176/07
- Leitsatz:
Eine Domainbörse (hier: Sedo GmbH), auf der Kunden Domains parken können, haftet vor Kenntnis nicht für die Rechtsverletzungen, die der Kunde auf der Domain begeht.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 14.07.2004 - Az.: 5 U 160/03
- Leitsatz:
1. Eine Domainbörse, auf der Kunden Domains parken können, haftet als Mitstörer für die Rechtsverletzungen, die der auf der Domain begangen werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Domainbörse Kenntnis von den Rechtsverletzungen hatte.
2. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Domainbörse damit wirbt, eine Vorab-Prüfung mit dem Slogan
"Vor der Anbringung eines Links stellt die s(...) GmbH durch eine Überprüfung sicher, dass Gesetzesverstöße oder Rechtsverletzungen durch Inhalte dieser Seiten nicht ersichtlich sind. Bei Links handelt es sich allerdings stets um dynamische Verweisungen. Die Möglichkeit der nachträglichen Veränderung der gelinkten Internetseiten durch deren Betreiber schließt die Möglichkeit ein, dass gesetzeswidrige oder rechtsverletzende Inhalte ohne Wissen der s(...) GmbH nachträglich in diese Seiten eingebracht werden."
vorzunehmen.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 09.09.2008 - Az.: 5 U 163/07
- Leitsatz:
1. Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt keinen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch keine Markenverletzung dar.
2. Auch ein Wettbewerbsverstoß wegen unlauterem Abfangens von Kunden kommt nur bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht. - Landgericht Hamburg, Urteil v. 26.09.2008 - Az.: 308 O 42/06
- Leitsatz:
1. Durch das Online-Stellen von Bildern auf seiner Webseite erteilt der Webseiten-Betreiber Google Inc. keine Einwilligung, urheberrechtlich geschützte Bilder als automatische Thumbnails anzuzeigen.
2. Die Einwilligung ergibt sich auch nicht daraus, dass es ein Webseiten-Betreiber durch entsprechende Maßnahmen ("robots.txt". ".htaccess") in der Hand hat, die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit von der Nutzung seiner Webseite auszuschließen. Internationale Standards z.B. des World Wide Web Konsortiums W3C oder des Robots Exclusion Standard Protocols sind für die rechtliche Beurteilung unverbindlich.
- Landgericht_1 Hamburg, Urteil v. 26.09.2008 - Az.: 308 O 248/07
- Leitsatz:
1. Durch das Online-Stellen von Bildern auf seiner Webseite erteilt der Webseiten-Betreiber Google Inc. keine Einwilligung, urheberrechtlich geschützte Bilder als automatische Thumbnails anzuzeigen.
2. Die Einwilligung ergibt sich auch nicht daraus, dass es ein Webseiten-Betreiber durch entsprechende Maßnahmen ("robots.txt". ".htaccess") in der Hand hat, die Öffentlichkeit oder Teile der Öffentlichkeit von der Nutzung seiner Webseite auszuschließen. Internationale Standards z.B. des World Wide Web Konsortiums W3C oder des Robots Exclusion Standard Protocols sind für die rechtliche Beurteilung unverbindlich.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 08.07.2008 - Az.: 27 O 536/08
- Leitsatz:
1. Bindet der Betreiber eines Online-Portals die Suchergebnisse von Google in seine eigenen Seiten ein, so haftet er ab Kenntnis für etwaige rechtswidrige Suchtreffer.
2. Die Beweislast für die Tatsache, dass es technisch unmöglich ist, einzelne Google-Suchergebnisse bei Übernahme auf die eigene Webseite zu blockieren, trägt der Betreiber des Online-Portals, der sich auf diesen Umstand beruft. - Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 19.11.2008 - Az.: 14c O 88/08
- Leitsatz:
1.Die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords stellt keinen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch keine Markenverletzung dar.
2. Es liegt auch kein sittenwidriges, gezieltes Abfangen von Kunden vor, das einen Wettbewerbsverstoß begründen würde. - Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 05.11.2008 - Az.: 14c O 146/08
- Leitsatz:
1. Eine Domainbörse (hier: Sedo GmbH), auf der Kunden Domains zum Verkauf anbieten oder parken können, haftet vor Kenntnis nicht für die Rechtsverletzungen, die der Kunde auf der Domain begeht.
2. Das bloße Verkaufsangebot eines Domainnamens kann nur dann eine Markenrechtsverletzung darstellen, wenn es sich um eine bekannte Marke handelt und der Werbewert der Marke dadurch beeinträchtigt wird, dass der Markeninhaber die Domain nicht selbst hält. - Landgericht Koeln, Urteil v. 08.10.2008 - Az.: 28 O 302/08
- Leitsatz:
Unternehmensinhaber haben keinen Anspruch auf Löschung der Jahresabschlüsse ihres Unternehmens aus dem elektronischen Bundesanzeiger und dem Unternehmensregister, da für diese Daten eine Pflicht zur Veröffentlichung besteht.
- Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 26.11.2008 - Az.: 4 U 109/08
- Leitsatz:
Der in der Trefferliste einer Suchmaschine erscheinende Text stellt keine Persönlichkeitsrechtsverletzung eines dort genannten Dritten dar, wenn eine verletzende Deutung eher fern liegt und der Eingriff – wenn er überhaupt gegeben ist – geringfügig ist und kaum vorhandene Folgen aufweist.

