Urteile neu online gestellt
- Landgericht Koeln, Urteil v. 17.06.2009 - Az.: 28 O 662/08
- Leitsatz:
Eine Personen-Suchmaschine, die ohne die Einwilligung des Abgebildeten Fotos auf ihrer Internetseite durch "Embedded Links" veröffentlicht, handelt rechtswidrig. Durch die Veröffentlichung liegt eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor.
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 07.10.2009 - Az.: 325 O 190/09
- Leitsatz:
Ein Betreiber einer Personen-Suchmaschine haftet frühestens nach Kenntnis erstmaliger Rechtsverletzungen. Eine Haftung für inhaltsgleiche Verstöße ist jedoch ausgeschlossen, wenn er zwischenzeitlich eine Namenssperrung eingerichtet hat, da er damit seinen Prüfungspflichten in hinreichendem Maß nachgekommen ist.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 30.06.2009 - Az.: 27 O 69/09
- Leitsatz:
In einem Internet-Forum dürfen in Bezug auf die Internet-Personen-Suchmaschine "Yasni.de" nicht Aussagen getätigt werden, dass es sich um eine "Schmuddel-Suchmaschine" handelt, bei der pornografische Inhalt hinterlegt sind und die zudem in "Datenklau" verwickelt ist. Dadurch wird der falsche Eindruck erweckt, dass "Yasni.de" eine Suchmaschine ist, die speziell auf anstößige Inhalt ausgerichtet ist.
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 23.10.2009 - Az.: 7 W 119/09
- Leitsatz:
Ein Betreiber einer Personen-Suchmaschine haftet frühestens nach Kenntnis erstmaliger Rechtsverletzungen. Eine Haftung für inhaltsgleiche Verstöße ist jedoch ausgeschlossen, wenn er zwischenzeitlich eine Namenssperrung eingerichtet hat, da er damit seinen Prüfungspflichten in hinreichendem Maß nachgekommen ist.
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 16.10.2009 - Az.: 308 O 557/09
- Leitsatz:
Der Rechteinhaber der Comic-Reihe "PsykoMan" hat keinen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber der Bilder-Suchmaschine von Google. Die Online-Bildersuchfunktion bleibt vorläufig zulässig.
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 21.10.2009 - Az.: 308 O 565/09
- Leitsatz:
1. Die Anzeige urheberrechtlich geschützter Bilder in der Bildersuche einer Suchmaschine stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
2. Ansprüche können jedoch nicht im Rahmen einer einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden. Eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz belastet den Suchmaschinenbetreiber unverhältnismäßig, wogegen er im Hauptsacheverfahren Vollstreckungsschutzmöglichkeiten hat. - Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 13.11.2009 - Az.: 7 W 125/09
- Leitsatz:
1. Eine Internet-Personen-Suchmaschine > haftet erst ab Kenntnis für rechtswidrigen Inhalt Dritter. Auch beim Vorliegen möglicher Rechtsverletzungen ist es ihr nicht zuzumuten, eine vollständige Namenssperre einzurichten.
2. Da die Internet-Personen-Suchmaschine Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen verwendet, liegt keine Verletzung des Datenschutzrechts vor. - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 17.11.2009 - Az.: 7 U 62/09
- Leitsatz:
1. Ein mittlerweile aus der Haft entlassener Straftäter hat einen Anspruch auf Unterlassung hinsichtlich der Nennung seines Namens in der Presseberichterstattung.
2. Die Verbreitung eines Artikels findet nicht erst statt, wenn ein Dritter ihn tatsächlich zur Kenntnis nimmt, sondern ist bereits abgeschlossen, wenn Dritten die Möglichkeit der Kenntnisnahme eingeräumt wurde. Auch das Vorhalten eines Artikels im Archiv einer Internetseite stellt ein Verbreiten dar. - Landgericht Hamburg, Urteil v. 06.11.2009 - Az.: 324 O 243/07
- Leitsatz:
Wird noch Jahre nach der Haftentlassung ein Mörder namentlich in einem Bericht genannt und ist dieser Artikel im Internet abrufbar, so liegt eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor. Das Resozialisierungsinteresse und der Anonymitätsschutz werden dadurch massiv beeinträchtigt.
- Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 30.11.2009 - Az.: 3 W 33/09
- Leitsatz:
Es besteht keine Löschungspflicht eines identifizierenden Presseberichts aus einem Online-Archiv, wenn die erstmalige Speicherung und Veröffentlichung des Artikels zulässig war. Der Betroffene wird durch die reine Archivierung nicht erneut an das Licht der Öffentlichkeit gezerrt.

